Pressemitteilung: Benachteiligung demenzkranker Menschen beenden

Pressemitteilung
Benachteiligung demenzkranker Menschen beenden – pflegende Angehörige wirksam entlasten
Echte Pflegereform statt Kosmetik – alle sind gefordert, auch das Land


Stuttgart 03.02.2012 Der Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung geht am 13. Februar in die Anhörung für Verbände im Bundestag. Er sieht eine Anhebung der Leistungen für Demenzkranke vor. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg und der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg sehen in der geplanten Pflegereform nicht viel mehr als ein wenig Kosmetik. Um die Versorgungsstrukturen für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen nachhaltig zu verbessern, muss dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf demenzkranker Menschen Rechnung getragen und ihre Einstufung in eine Pflegestufe ermöglicht werden. Dazu gehört, endlich den fünfstufigen Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen, der eine Einstufung von Demenzkranken in eine Pflegestufe ermöglicht. Deshalb fordern die Sozialverbände das Land Baden-Württemberg auf, „Motor der Entwicklung“ einer umfassenden Pflegereform zu sein und im Bundesrat auf die schnelle Verabschiedung einer Pflegereform mit inhaltlicher Neuausrichtung hinzuwirken. In Baden-Württemberg sind 140 000 Menschen an Demenz erkrankt.

Adolf Nefzger (78) gehört zu den Tausenden pflegenden Angehörigen im Südwesten, die darauf angewiesen sind, dass bei der Pflegereform die sichtbare Benachteiligung der 140 000 demenziell erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen bereinigt wird. Seit fünf Jahren pflegt er seine an Alzheimer erkrankte Frau (83). Wie viele demenzkranke Menschen ist seine Frau trotz zusätzlich schwerer Diabetes nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. „Das wird sich auch mit der jetzigen Pflegereform nicht ändern. Dies ist eine krasse Benachteiligung demenziell erkrankter Menschen und ihrer Angehörigen“, sagt Nefzger. „Wenn bei dem De-menzkranken keine Pflegestufe anerkannt wurde, besteht kein Anrecht auf Entlastungsangebote wie Verhinde-rungs- oder Kurzzeitpflege. Dabei sind wir Angehörigen oft rund um die Uhr im Einsatz und zwar jahrein jahr-aus!“ Damit seien sie häufig stärker belastet als die Angehörigen anerkannter Pflegebedürftiger. Die vorgese-henen zusätzlichen Betreuungsleistungen für Demente reichten nicht aus, um eine Betreuung rund um die Uhr sicherzustellen. „Dies ist nicht einmal ein Tropfen auf den berühmten heißen Stein“, so Nefzger.

„Die jahrelange Benachteiligung demenziell erkrankter Menschen muss sofort ein Ende haben, die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen dürfen nicht länger vertröstet werden“, forderte der Vorsitzende des Sozial-verbands VdK Baden-Württemberg, Roland Sing, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz des VdK-Landesverbands und des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Baden-Württemberg in Stuttgart. „Durch die erst für 2013 vorgesehene geringe Anhebung der Leistungen für Demenzkranke mit erheblich eingeschränkter Alltags-kompetenz werde sich die grundlegende Benachteiligung der rund 140 000 Betroffenen im Südwesten nicht ändern. Denn aufgrund der seit Schaffung der Pflegeversicherung 1995 praktizierten ausschließlichen Orientie-rung an körperlichen Einschränkungen würden Demenzkranke auch bei erforderlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung keine Pflegestufe erhalten und so auch kein Pflegegeld. Deshalb müsse endlich der von vielen Betroffenen und ihren Verbänden geforderte und von einem Expertengremium schon im Jahr 2009 entwickelte fünfstufige Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden. Nur so werde dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf der demenzkranken Menschen Rechnung getragen und ihre Einstufung in eine Pflegestufe ermöglicht. Sing kritisierte außerdem, dass eine nachhaltige, solidarische finanzielle Sicherung der Pflegeversicherung in dem Entwurf völlig außen vor gelassen werde. Eine private Pflegevorsorge, wie im Entwurf angedacht, lehnt der VdK rundum ab.
 
„Diese Reform ist keine echte Reform, sondern ein ‚Flickenteppich’ an kleineren Maßnahmen, die zu keiner spürbaren qualitativen Verbesserung der Betreuung Pflegebedürftiger führen“, kritisierte Hansjörg Böhringer, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Im Kern werde den Betroffe-nen zwar durch die Leistungsausweitung mehr Geld in die Hand gegeben; das ändere aber nichts an den unzu-reichenden Versorgungsstrukturen vor Ort. Man brauche eine zukunftsweisende Pflegepolitik, die dem individu-ellen Pflegebedarf von Demenzkranken und ihren pflegenden Angehörigen gerecht werde. Voraussetzung dafür seien gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine Weiterentwicklung von ambulanten und stationären Versor-gungsformen, eine stärkere Vernetzung mit kommunalen Strukturen und eine Flexibilisierung der Leistungsfor-men zulasse. Die Einführung und Umsetzung des „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ zur Berücksichtigung körperlicher, kognitiver und sozialer Aspekte von Demenzkranken sei dabei unerlässlich. „Sonst wird die Chance, Menschen mit Demenz über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sinnvoll in das Gesamtsystem zu integrieren, wieder einmal verpasst“, bekräftigte Böhringer.

Um dem Pflegebedarf von Betroffenen, die weiter zu Hause wohnen möchten, gerecht zu werden, müssten ambulante Dienste zeitnah, umfangreich und wirtschaftlich auf Bedarfe vor Ort reagieren können. „Die Pflege-bedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen brauchen niedrigschwellige, quartiersbezogene Angebote wie eine stundenweise Betreuung in Gruppen oder einzeln zu Hause“, erklärte Susanne Sieghart, Bereichsleiterin Seniorenhilfe im Anna Haag Mehrgenerationenhaus, einer Mitgliedsorganisation des Paritätischen Wohlfahrts-verbandes. „Deshalb haben wir 2010 einen neuen ambulanten Pflegedienst »Anna Haag Mobil« geschaffen. Er ist ein lokales Angebot für die Bürger in Bad Cannstatt, ab Mitte des Jahres auch für Stuttgart-Ost. Die Orientie-rung ist nicht nur naheliegend, sondern auch wirtschaftlich. Mein Wunsch für eine neue Pflegereform ist, dass diese einen Rahmen schafft, der auch spontane, flexible Angebote zulässt und finanziert. Dabei geht es durch-aus auch darum, die Grenzen von ambulant, teilstationär und stationär zu durchbrechen“, betonte Sieghart.


Pressekontakt: Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, Hina Marquart, Tel.: 0711/2155-207, mobil: 0172/7148625, E-Mail: marquart@paritaet-bw.de

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