Bürokratielast im Pflegeheim

Die „Corona-Krise“ fördert die Dimension des Problems noch deutlicher zu Tage.  Ein Pflegeheim in Baden-Württemberg muss sich an eine Vielzahl von spezifischen Vorgaben und Regelungen halten. Das Pflegesicherungsgesetz hat über 170 Paragraphen. Mit diesen ist aber noch lange nicht abschließend geregelt, wie die Menschen versorgt werden können. 

So muss das Pflegeheim u. a. zusätzlich einhalten: Den Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes Bundes, das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege des Landes (mit zugehöriger Landesheimbauverordnung, Landesheimmitwirkungsverordnung und Landesheimpersonalverordnung), das Medizinproduktegesetz und die zugehörige Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die Pflegebuchführungsverordnung, die  MDK-Kriterien auf Grundlage von § 113 SGB XI, die Lebensmittelhygieneverordnung und weitere Hygienevorschriften oder den Datenschutz.

Nicht genug, dass die „Dos und Don’ts“ eingehalten werden müssen, die Bemühungen und Verläufe sind fortlaufend als Dokumentation vorzuhalten.  

Prüfungen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung, der Heimaufsichten, der Gewerbeaufsicht und der Veterinärämter führen regelmäßig zu einer Zunahme an  Listen oder Nachweisjournalen, die größtenteils von Pflegekräften zu führen und intern gegenzukontrollieren sind. Datenschutzkontrollen sind angekündigt.

Diese Zeit fehlt den ohnehin viel zu wenigen Pflegekräften dann bei der eigentlichen Aufgabe, den Menschen mit ihren Bedürfnissen gerecht zu werden… ganz besonders in der „Corona-Phase“.

Frage I: Welche Lösungen lassen sich finden, um alle „Behördenanforderungen“ in einer (selbstaktualisierenden) Form zusammenzufassen?

Frage II: Welche Wege lassen sich finden, dass ein solches Instrument auch von allen Kontrollinstanzen akzeptiert würde?

Problemkategorie
Schlagwort zum Problem

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken