Die Würde des Menschen ist unantastbar. Durch Diskriminierungen wird diese Würde angegriffen. Das ist nicht nur ein Nachteil für einzelne Menschen, sondern für die ganze Gesellschaft.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration angesiedelt. Ziel der Maßnahmen des Landes ist eine Gesellschaft, in der Diskriminierungen schnell erkannt werden und in der Betroffene Hilfe bekommen – zu Hause, bei der Arbeit und in der Öffentlichkeit. In einer Demokratie hat jeder Mensch das Recht auf gleiche Chancen und Teil- habe. Antidiskriminierungsarbeit schützt dieses grundlegende Menschenrecht. Die LADS arbeitet zu allen Diskriminierungsgründen, u. a. auch zu rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen, queerfeindlichen, sexistischen Diskriminierungen sowie zu Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters, der Religion, des Körperbilds oder von Fürsorgeverantwortung.
Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung in Baden-Württemberg
Die LADS ist eine erste Anlaufstelle für alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die LADS verweist dann im weiteren Verlauf an Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Aktuell existieren elf lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung, in Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karls-ruhe, Konstanz, Stuttgart, Mannheim, Tübingen / Reutlingen sowie im Zollernalbkreis. Diese zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen werden gemeinsam durch das Land und die Kommunen vor Ort finanziert. Darüber hinaus fördert das Land auch eine überregionale Beratungsstelle für Betroffene aus Regionen, in denen noch keine Beratungsstelle angesiedelt ist.
Die Beratungsstellen informieren, beraten und begleiten, vertraulich und auf Wunsch anonymisiert, alle Menschen in Baden-Württemberg, die eine Diskriminierung erfahren haben, gleichwohl aus welchem Grund. Die Berater*innen hören Betroffenen von Diskriminierung zu, geben ihnen allgemeine rechtliche Informationen zum Diskriminierungsschutz und erarbeiten gemeinsam mit ihnen Handlungsstrategien, um sich gegen Diskriminierung zu wehren.
Auf Wunsch begleiten die Berater*innen auch zu Vermittlungsgesprächen oder vermitteln juristischen Beistand, damit Betroffene von Diskriminierung ihre Rechte geltend machen können.
Der Landesaktionsplan „Stark gegen Diskriminierung – unser gemeinsamer Weg“
Eine weitere Aufgabe der LADS ist die Prävention von Diskriminierung, insbesondere auch durch Sensibilisierungsmaßnahmen. Im Jahr 2024 hat daher ein umfangreicher Beteiligungsprozess zur Erstellung des Landesaktionsplans „Stark gegen Diskriminierung – unser gemeinsamer Weg“ stattgefunden. In diesem Landesaktionsplan sollen neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung gebündelt werden. Diskriminierungen finden überall statt und machen vor keinem Lebensbereich halt, daher nimmt der Landesaktionsplan auch alle Diskriminierungsgründe sowie alle Lebensbereiche in den Blick.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg unterstützt als erste Anlaufstelle alle, die sich diskriminiert fühlen.
Dr. Nina Guérin, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg