Die rechtlichen Vorgaben für die Drogen- und Suchtberatung sind vielschichtig und komplex, weil verschiedene Rechtsbereiche (Sozialgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und Strafrecht) berührt werden. Das Seminar klärt, wie SGB, BtMG und StGB zusammenhängen und klärt die Anspruchsgrundlagen sowie die Verfahrensfragen - vom Antrag zur Bewilligung und Rechtsmittel bei Ablehnung.
Auf der Grundlage der aktuellen höchstrichterlichen Urteilslage soll das Thema erörtert werden, um Handlungsanleitungen für die Beratungspraxis zu gestalten
Aufbau:
I. Die gesetzliche Rechtsgrundlage
- Betäubungsmittelgesetz
- Sozialgesetzbuch
- Strafgesetzbuch
II. Therapie statt Strafe
- Bedingungen der Suchthilfe
- Prävention, Substitution
- Beratungsansätze und Therapien
- Leistungspflicht der Sozialträger
III. Verfahrensfragen
- Antrag, Zuständigkeiten und Fristen
- Bewilligung und Bescheide
- Rechtsmittel
IV. Aktuelle Praxisfragen
- Die BSG UrteileB 1 KR 20/24 R und B 4 AS 58/20.R
V. Erfahrungsaustausch/ Fallbeispiele
Inhalte:
Wie hängen SGB, BtMG und StGB zusammen, was sind die Rechtsgrundlagen für Fallbearbeitung in der Suchthilfe?
Was tun, wenn der Krankenversicherungsträger die Übernahme von Maßnahmenkosten ablehnt?
Was bedeutet die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Praxis?
Lernziele:
Nach dem Seminar besteht Klarheit über die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrensfragen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele und Austausch zu Praxisbeispielen in der Gruppe
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen in der Suchtberatung, u.a. externe Suchtberater*innen im Strafvollzug
Voraussetzungen: keine
Hinweis:
Wir bieten unsere Seminare auch als Inhouse exklusiv für Ihre Einrichtung an. Sprechen Sie uns gern an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an, unter: https://akademiesued.org/inhouse