Personalarbeit im öffentlichen Dienst ist vor allem für Einsteiger*innen nicht ganz einfach. Eine solide Kenntnis der verschiedenen Regelungen des Tarifvertrages und des Arbeitsrechts wird vorausgesetzt. Das Seminar gibt einen guten Einblick in die wichtigsten Bereiche des Arbeits- und Tarifrechts.
"Frau Hock hat den sehr formalen Sachverhalt sehr praxisbezogen erklärt und vermittelt, sodass die zwei langen Seminartage, sehr kurzweilig erschienen. Vielen Dank dafür!!" ...sagte ein*e Teilnehmer*in
Die tägliche Personalarbeit im öffentlichen Dienst ist insbesondere für Einsteiger*innen nicht immer ganz einfach. Sie setzt sowohl eine solide Kenntnis der zahlreichen und teilweise komplizierten Regelungen des Tarifvertrages als auch der arbeitsrechtlichen Vorschriften voraus. Durch dieses Seminar erhalten Sie einen ersten strukturierten und umfassenden Einblick in die für die tägliche Praxis wichtigsten Bereiche des Arbeits- und Tarifrechts. Daneben werden wichtige und aktuelle Gerichtsentscheidungen behandelt sowie Hinweise bzw. Anregungen für die Umsetzung am Arbeitsplatz gegeben.
Hinweis: Das Thema Eingruppierung wird in diesem Seminar nicht behandelt. Dazu gibt es ein weiteres Seminar bei der gleichen Dozentin: TVöD - Richtig eingruppieren (akademiesued.org)
Inhalte:
In diesem Seminar werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Geltungsbereich und Struktur des TVöD/TV-L
- Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVöD/TV-L gemäß § 3 TVöD/TV-L wie z.B. Regelung zu Nebentätigkeiten, ärztlichen Untersuchungen, Schweigepflicht etc.
- Wirksame Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
- Flexible Arbeitszeitgestaltung, u.a. Rahmenzeit, Arbeitszeitkorridor, Arbeitszeitkonten, Überstunden, Rufbereitschaft.
- Urlaubsregelungen
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- kurzer Überblick über das Entgeltsystem
- Richtige Stufenzuordnung, §§ 16, 17 TVöD
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Methodik:
Vortag mit Praxisbeispielen, Diskussion und Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Verwaltungs- und Personalleitende, Personalräte, Personalsachbearbeitende, die den TVöD VKA anwenden.
Voraussetzungen:
keine