Krank zu sein oder erkrankte Kinder oder Elternteile zu haben, erschwert es, beruflich tätig zu sein. Aber ebenso gilt, dass auch ein dauerhaftes Nichtarbeitendürfen krank macht. Betroffene und deren Familien bzw. sozialen Bezugssysteme benötigen in dieser Situation eine besondere Unterstützung und Begleitung.
Konkretes Zahlenmaterial ist rar. Eine Studie aus dem Jahr 2015 des Instituts für Technologie und Arbeit (IAB) wies damals bei gut 40 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen nach. Es kann vermutet werden, dass dieser Anteil zwischenzeitlich noch angestiegen ist, beispielsweise auch aufgrund der gestiegenen Fallzahlen Geflüchteter, die oft mit Traumata und Ängsten belastet in Deutschland ankommen.
Dieser hohe Anteil machte es notwendig, das bisherige Aufgabenspektrum von Jobcentern, also die Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit, deren finanzielle Unterstützung, Beratung und Vermittlung in Arbeit sowie die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung zu hinterfragen. Denn dort war die Bearbeitung des Gesundheitsthemas beispielsweise eine gezielte Gesundheitsförderung parallel zur Fallweise auch vor Bearbeitung des Themas Beschäftigungsfähigkeit bislang nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Daher hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2018 ein umfangreiches Förderprogramm unter dem Titel rehapro gestartet und in drei Förderwellen zur Einreichung innovativer Projektideen aufgerufen. Die letzten der darin geförderten Modellprojekte laufen teilweise noch bis 2028.