Neue Rechtsberatung bei Finanzierungsfragen für Frauenhäuser

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Frauenhand hält Papiere, Taschenrechner, Bleistift
Das Projekt "Rechtsberatung Kostenklärung Frauenhausaufenthalt" bietet den Frauenhäusern in BW juristischen Rat.

Frauenhäuser erhalten eine juristische Einordnung von Ablehnungen, Befristungen oder Kürzungen in der Finanzierung von Frauenhausaufenthalten. Es werden Empfehlungen, Formulierungshilfen und Tipps für das taktische Vorgehen geleistet und bei Bedarf Hinweise auf die Gestaltung von Leistungsvereinbarungen gegeben. 

Streitigkeiten in Bezug auf die Kostenübernahme von Frauenhausaufenthalten durch Sozialämter und Jobcenter sind für die Frauenhäuser in Baden-Württemberg eine tägliche Herausforderung. Finanzierungsausfälle belasten die Träger und stellen ein finanzielles Risiko dar. Die Problematik wird sich aufgrund der prekären Finanzlage der Kommunen in der kommenden Zeit voraussichtlich verschärfen. 

Das Angebot „Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Förderung

Das Angebot „Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

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