Eduard-Pfeiffer-Stiftung

Die Eduard Pfeiffer-Stiftung fördert die Bereiche Bildung und Erziehung, Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung für jung und alt sowie das allgemeine Wohlfahrtswesen. Die Stiftung arbeitet mit dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Stuttgart und der Freien Wohlfahrtspflege zusammen. Sie unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern. Der Paritätische erhält jährlich ein begrenztes Kontingent für die in seinem Bereich unternommenen Maßnahmen.

 

Anträge können bis zum 20.07. eines jeden Jahres gestellt werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg.

 

Die Stiftung vergibt die Gelder nicht nach fixierten Vergaberichtlinien. Sie können sich jedoch an folgenden Punkten orientieren:

 

1. Formloses Antragsschreiben unter Angabe des Zwecks - muss in das vorgenannte Profil passen -, z. B. der Art von pädagogischer Arbeit, Förderung von Erziehung oder Bildung, pädagogisches Material o.ä. mit Unterschrift und lesbarer Namenslinie eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds. In diesem Zusammenhang sollte auch die Antragssumme deutlich genannt werden.

2. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan der Maßnahme, aus der die Antragssumme deutlich und plausibel wird.

3. Ein aktueller Körperschaftsfreistellungsbescheid vom Finanzamt.

4. Bankverbindung und Konto-Nummer

5. Information über den Verein und seine Tätigkeit. Dies kann sein entweder durch einen vereinseigenen Prospekt, durch eine schriftliche Konzeption, durch ein aktuelles 

    Programm oder eine möglichst gute Beschreibung der Arbeit.

 

Wenn die Anträge im frühen Herbst vom Paritätischen Landesverband gesammelt an die Stiftung übergeben worden sind, werden eventuelle Rückfragen vom Geschäftsführer der Stiftung direkt an die jeweilige Mitgliedsorganisation gerichtet. Mit der Auszahlung des Betrags kann in der Regel vor dem Jahresende gerechnet werden.

Wichtig:

Wiederholte Zuschussanträge einer Organisation für das gleiche Projekt oder innerhalb kurzer Zeiträume werden in der Regel nicht als förderungswürdig anerkannt.

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

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