02.05.2020 - Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Fachinformation - geschrieben am 04.05.2020 - 09:28

Mit der Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gehen weitere Schritte der Lockerungen der Maßnahmen einher.

Die Corona-Verordnung Heimbewohner ist am 03.05.2020 ausgelaufen. Somit entfallen die Ausgangsbeschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Heimbewohnerinnen und Bewohnerinnen können wieder die Einrichtung auch ohne triftigen Grund verlassen. Allerdings werden in der Corona Verordnung nun besondere Vorgaben zum Infektionsschutz gemacht, zu denen unter anderem eine vierzehntägige Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen gehört, die für Bewohner gilt, die die Einrichtung verlassen haben. Siehe § 6, Absatz 4a.

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken