18.03.2020 - Mitteilung des Sozialministeriums im Hinblick auf Schutzausrüstung

Fachinformation - geschrieben am 19.03.2020 - 07:35

Mitteilung des Sozialministeriums vom 18.03.2020

33-5032.4-050/27
 
An die
Unteren Heimaufsichtsbehörden
Höheren Heimaufsichtsbehörden
 
An die
Stationären Pflegeeinrichtungen
und Einrichtungen der Behindertenhilfe
über die Verbände der Leistungserbringer
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
in den vergangenen Tagen haben uns vielfach Nachrichten zu fehlender Schutzausrüstung in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie ambulanten Pflegediensten erreicht.

Hierzu können wir Ihnen aktuell Folgendes mitteilen:
 
Das Land Baden-Württemberg arbeitet mit Hochdruck an der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung. In den nächsten Tagen ist mit Lieferungen zu rechnen, die dann im Gesundheitswesen entsprechend verteilt werden. Dabei hat medizinisches und pflegerisches Personal in der stationären und ambulanten Versorgung mit direktem Patientenkontakt Vorrang, somit sind auch ambulante Pflegedienste in die Verteilungsliste aufgenommen.
Die Landesapothekerkammer ist derzeit damit beschäftigt eine Plattform aufzubauen, aus der ersichtlich wird, welche Apotheken Desinfektionsmittel liefern können.
 
Für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen gilt Folgendes:
Besuchern mit Atemwegssymptomen, Reiserückkehrern aus Risikogebieten und Kontaktpersonen zu bestätigten COVID-Fällen ist der Zutritt zu verwehren.
Für andere Besucher, die in dringenden Einzelfällen zugelassen werden können, sind Maßnahmen der Basishygiene anzuwenden, d.h. Husten- und Niesetikette, Abstandhalten und Händedesinfektion vor Betreten des Patientenzimmers (in diesem Fall soll der Patient vor dem möglichen Eintrag der Infektion durch den Besucher geschützt werden). Wichtig ist, den Besucher vorab über die Notwendigkeit der Einhaltung der vorgenannten Maßnahmen zu informieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

 

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