22.05.2020 - Erläuterungen zur Testkonzeption des Landes sowie Hinweise zur Kostenübernahme bei Testung asymptomatischer Personen

Fachinformation - geschrieben am 22.05.2020 - 12:49

Das Sozialminsterium hat am 20.05.2020 ein Schreiben mit Erläuterungen zur Testkonzeption des Landes sowie Hinweise zur Kostenübernahme bei Testung asymptomatischer Personen versandt.

Im Hinblick auf die flächendeckende Testung in stationären Einrichtungen heißt es:

"Flächendeckende Testung: Zwischenzeitlich hat sich die epidemiologische Lage in Baden-Württemberg erfreulicherweise positiv verändert. Die Anzahl der neu erkrankten Personen in der Allgemeinbevölkerung hat sich in den letzten Wochen deutlich reduziert und auch die Häufigkeit der Ausbrüche und erkrank-ten Personen in den Alten- und Pflegeheimen zeigt einen deutlich rückläufigen Trend. So waren in der Kalenderwoche 15 noch 852 Fälle in 44 Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheime übermittelt worden; in der Kalenderwoche 20 waren es hingegen nur noch 25 Fälle in 5 Ausbrüchen. Zusätzlich zeigt eine vorläufige Auswertung der bislang durchgeführten flächendeckenden Testungen in Alten- und Pflegeheimen, dass hierdurch nur sehr wenige zusätzliche Fälle gefunden werden. Bei einer Vielzahl an Heimen wurden keine positiven Befunde erhoben.

Aufgrund dieser Sachlage bestehen zurzeit durch das Sozialministerium KEINE weiteren Angebote zur Kostenübernahme bei flächendeckenden Testungen. Die Empfehlung zur Testung asymptomatischer Personen nach den unten angegebenen Kriterien sowie dem Stufenmodell des Sozialministeri-ums bei Auftreten eines Erkrankungsfalles bleibt davon unberührt.

Noch ausstehende flächendeckende Testungen in Alten– und Pflegeheime, wie im Schreiben vom 29.04.2020 erläutert, können mit der Zusage zur Kostenübernahme durch das Land noch fortgeführt bzw. beendet werden. Es handelt sich hierbei aber ausdrücklich nicht um eine Anweisung des Landes zur flächendeckenden Testung, sondern die Testungen finden auf freiwilliger Grundlage statt."

Hinweise zu Testungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen finden sich ab S. 7

Hinweise zu Testungen im ambulanten Pflegebereich auf S. 9

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