31.03.2020 - GKV-SV: Empfehlungen zur häuslichen Krankenpflege im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Fachinformation - geschrieben am 02.04.2020 - 09:23

GKV-SV Empfehlungen zur häuslichen Krankenpflege im Zusammenhang mit dem Coronavirus
In Ergänzung zum GKV-SV Rundschreiben 2020/184 vom 20.03.2020 haben der GKV-Spitzenverband sowie die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene ein Empfehlungspapier zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege im Rahmen der aktuellen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Damit soll, laut GKV-SV, mit möglichst einheitlicher Ausrichtung dazu beigetragen werden, dass der pandemiebedingten Ausnahmesituation angemessen Rechnung getragen werden kann. Das Papier und die dort getroffenen Empfehlungen sind befristet. Ein Präjudiz für die darauffolgende Zeit ist damit nicht verbunden. Das Papier und die dort genannte Frist werden regelmäßig überprüft.

Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf folgende Punkte:

•    Vertraglich vereinbarte Betreuungsschlüssel in ambulanten Intensiv-Wohngruppen
•    Qualifikationsanforderungen an Leistungserbringer im Rahmen der außerklinischen ambulanten Intensivpflege
•    Qualifikationsanforderungen an Leistungserbringer im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
•    Personalmindestvorhaltung für bestehende Pflegedienste
•    Telefonische Leistungserbringung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege
•    Unterschrift auf dem Leistungsnachweis
•    Vorlage der Verordnung

 

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken