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Abschlussbericht zur Personalbemessung in der Langzeitpflege veröffentlicht

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II erhielt die Pflegeselbstverwaltung (Leistungsträger und Leistungserbringer) den gesetzlichen Auftrag, ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI entwickeln zu lassen.

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