Achte Coronaverordnung vom 09.05.2020

Fachinformation - geschrieben am 11.05.2020 - 10:29

Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020.

Der Überblick für den 11. Mai (Auszug)

  • Im öffentlichen Raum dürfen Sie auch mit den Personen eines weiteren Hausstands unterwegs sein. So können Sie sich mit einer weiteren Familie oder den Bewohnerinnen und Bewohnern eines weiteren Haushalts im öffentlichen Raum treffen.
  • In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum ausgenommen.
  • Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen.
  • Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.

Alle Lockerungen zum 11. Mai einschließlich FAQ finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/a….

 

Bitte beachten Sie auch die Lockerungen der Besuchsverbote in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen ab dem 18. Mai 2020

Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen wieder zu Besuchszwecken unter Beachtung strenger Hygienregeln betreten werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Infobrief Ältere Menschen und Pflege 36/2020 und unserer Homepage unter https://www.paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/09052020-besuchsregelungen-krankenhaeusern-alten-und-pflegeheimen .

 

 

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