Anfrage Unterstützung bei der Pilotierung der Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege

Fachinformation - geschrieben am 19.08.2019 - 09:31

Auf Basis des gesetzlichen Auftrags nach § 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI ist für die ambulante Pflege das im Rahmen des vorangegangenen Projektes entwickelte neue Instrument der Qualitätsprüfung zu erproben und zu überprüfen.

Diese Pilotierung wird vom IGES Institut durchgeführt. Hierzu wird die Unterstützung von ambulanten Pflegediensten mit allgemeinen Leistungsspektrum benötigt, aber auch von Diensten aus dem Bereich der Psychiatrie und Häuslichen Intensivpflege (inkl. Kinderkrankenpflege).

Zusammen mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den privaten Verbänden wollen wir eine gemeinsame Einrichtungsliste erstellt, die dem IGES Institut zur Verfügung gestellt werden kann. Das IGES-Institut nimmt dann die Auswahl der Einrichtungen vor.

Die Pilotierung findet in den Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg (Region MDK Berlin-Brandenburg), Hessen und Nordrhein (Region MDK Nordrhein) statt. Die Auswahl der Projektregionen erfolgte auf Basis der Möglichkeiten des MDK einerseits und auf Grundlage der Vertragssituationen der Pflegedienste andererseits. Wie Sie wissen, ist die Grundlage des neuen Instruments der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Insoweit müssen Regionen einbezogenen werden, in den jedenfalls ein Teil des damit verbundenen Leistungsspektrums erbracht und bei der Leistungserbringung geprüft werden kann.

Folgende Anzahl an Pflegediensten soll in die Pilotierung einbezogen werden:

  • 15 gemeinnützige Pflegedienste mit allgemeinem Leistungsspektrum je Pilotregion
  • 15 private Pflegedienste mit allgemeinem Leistungsspektrum je Pilotregion
  • 3 gemeinnützige Intensivpflegedienste insgesamt
  • 7 private Intensivpflegedienste insgesamt
  • 7 gemeinnützige Pflegedienste mit psychiatrischer Spezialisierung insgesamt
  • 3 private Pflegedienste mit psychiatrischer Spezialisierung insgesamt

Da es auch für uns sehr wichtig ist, ein möglichst differenziertes Bild über den möglichen Ablauf und ggf. auftretende Schwierigkeiten bei der Qualitätsprüfung ambulant zu bekommen biutten wir Sie eine Teinahme zu überprüfen. Als Anlage haben wir Ihnen eine Information für die Pflegedienste angefügt.

Was die Teilnahme an der Pilotierung für Einrichtungen konkret bedeutet, lässt sich auf S. 5 nachlesen.

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