Anlage „Besondere Bedarfe von Menschen mit Demenz“ (ehem. Anlage 1) zum Rahmenvertrag für vollstationäre Pflege gem. § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
(Info-Brief Servicebereich Entgelt SGB XI - 14/2021)
Die Pflegesatzkommission stationär hat auf Landesebene die Neufassung der Anlage 1 beschlossen. Die bestehende Anlage 1 des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI vollstationär wurde überarbeitet und § 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags vollstationäre Pflege gem. § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg redaktionell angepasst.
Neben redaktionellen Änderungen wurden schwerpunktmäßig neue, verbesserte Pflegepersonalschlüssel vereinbart:
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