Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

Fachinformation - geschrieben am 29.08.2019 - 14:20

Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 die anliegenden Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der zweiten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 wurden die Grundsätze für alle Rehabilitationsträger zur Koordination der Leistungen im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens im allgemeinen Teil des SGB IX sowie das Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe neu geregelt, um Leistungen „wie aus einer Hand“ gewähren zu können und um eine bedarfsgerechte und bedarfsdeckende Leistungserbringung zu erreichen. Somit fand die Abkehr von
einer institutionenorientierten zu einer personenorientierten Leistungserbringung statt. Dies hat auch Einfluss auf die Bedarfsermittlung, die künftig personenzentriert zu erfolgen hat und somit einen zentralen Stellenwert im Verfahren der leistungsrechtlichen Zuordnung der Eingliederungshilfe erhält. Um den Leitbildern einer verbesserten Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und dem durch das Bundesteilhabegesetz erfolgten Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, versucht der Deutsche Verein mit den vorliegenden Empfehlungen eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung geben.

Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren sich aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen stellen.

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