Empfehlungen Sonderaufwendungen vollstationäre Jugendhilfeangebote aktualisiert

Fachinformation - geschrieben am 03.08.2021 - 17:06

Aufgrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes waren Änderungen in den "Empfehlungen für Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) - vollstationäre Hilfen in Jugendhilfeeinrichtungen" notwendig. Diese beziehen sich auf folgende Punkte:

  • Wegfall des Vermögenseinsatzes junger Volljähriger nach § 92 Abs.1a SGB VIII, soweit es sich nicht um eine Leistung nach § 19 SGB VIII handelt beim Punkt "Interne und externe Ausbildungs-/Beschäftigungsverhältnisse"
  • Aktualisierung Kostenbeitragsberechnung
  • Aktualisierung Kostenbeteiligung junger Menschen mit eigenem Einkommen
  • Anpssung der Excelberechnungstabellen für die Kostenbeteiligung
  • redaktionelle Anpassungen 

Das KVJS-Landesjugendamt hat hierüber in seinem Rundschreiben Nr. 95/2021 (kvjs.de) informiert.

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