Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Fachinformation - geschrieben am 14.10.2019 - 15:20

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Artikelgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Änderungsgesetz, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX "Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung" vollständig neu fasst und zahlreiche weitere Gesetze ändert. Das Gesetz  tritt ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies führt in der Eingliederungshilfe zu weitreichenden Veränderungen. Für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt es einen Paradigmenwechsel dergestalt, dass die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben wird.

Die weiteren Schwerpunkte des Gesetzes betreffen u.a. die Regelungen

  •       zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe,
  •       zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
  •       zur Teilhabe- und Gesamtplanung,
  •       zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  •       zum Vertragsrecht.

Die Änderungen, die mit dem BTHG verbunden sind, treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft, überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020.

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken