Masernschutzgesetz - FAQs des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht

Fachinformation - geschrieben am 11.01.2020 - 12:14

Das Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft. Dieses wurde im November 2019 im Bundestag beschlossen und am 20.12.2019 durch den Bundesrat gebilligt. Dann müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Hierzu zählen Kindertageseinrichtungen, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Den Nachweis  müssen auch Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim (§ 33 Nummer 4 IfSG) betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht sind, erbringen. Zudem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind.

Zur besseren Orientierung hat das Bundesministerium für Gesundheit FAQs veröffentlicht, die u.a. auf die ersten Fragen der Umsetzung eingehen.

Schlagworte zum Thema

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken