Öffnungsschritte in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in neuer CoronaVO geregelt

Fachinformation - geschrieben am 18.05.2021 - 09:15

Das Ministerium für Soziales und Integration hat eine CoronaVO für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit veröffentlicht, die ab 17.05.2021 in Kraft trat. Diese beinhaltet neben der Regelung der Notbetreuung insbesondere die Öffnungsschritte in der Kinder- und Jugendarbeit. Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration vom 16.05.2021 ergibt sich dabei folgende Regelung:    

„In einem Stadt- oder Landkreis können Angebote der Kinder- und Jguendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtung im eigenen Haushalt in Abhängigkeit von einer Sieben-Tages-Inzidenz durchgeführt werden. Betreuungskräfte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei der zulässigen Personenzahl zusammengezählt:

  • Sieben-Tages-Inzidenz größer/gleich 165: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder in Kleingruppen mit 5 Teilnehmenden und einer Betreuungskraft, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit zwölf Personen möglich.
  • Sieben-Tages-Inzidenz größer 100: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit präsenzlos oder als Gruppenangebote mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich, wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich.
  • Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 100: Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich. Angebote der Jugendsozialarbeit sind mit 18 Personen möglich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 18 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
  • Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 50: Gruppenangebote in Präsenz der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit 36 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 36 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.
  • Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 35: Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Präsenz mit 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich. Wenn zu Beginn des Angebots ein Nachweis über eine negative Corona-Testung, eine Genesung in den vergangenen 6 Monaten oder eine erfolgte Impfung erbracht wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Freien und 60 Personen in geschlossenen Räumen ermöglicht. Ein Nachweis per Antigentest darf nicht weiter als maximal 48 Stunden und der Nachweis per PCR-Test nicht weiter als maximal 72 Stunden vor Beginn des Angebots zurückliegen. Der Nachweis per Testung muss zweimal in der Woche erneut erbracht werden, wenn es sich um ein mehrtägiges Angebot handelt.“
Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken