Die Regelung aus dem PpSG, dass künftig auch in stationären Pflegeeinrichtungen die Qualitätsprüfungen am Tag zuvor anzumelden sind, führte aufgrund eines Artikels in der Zeitschrift Tagespflege zu Rückfragen. Im Anhang übersenden wir Ihnen die Antwort des BMG (Schreiben des BMG an den GKV-SV und den MDS) auf die Nachfrage zur Umsetzung der Regelung aus dem PpSG.
Die Regelung ist verbunden mit der Einführung des neuen Qualitätssystems bestehend auf den Qualitätsindikatoren und der neuen QPR stationär. Daher wird die Ankündigungsregelung auch erst mit dem Inkrafttreten der QPR zum 1. November gültig. Dann auch für die Tages- und Kurzzeitpflege.