Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII um die Familienwohngruppe erweitert

Fachinformation - geschrieben am 15.07.2020 - 13:16

Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat in der Aprilsitzung die Erweiterung des Rahmenvertrags um das Angebot der Familienwohngruppe (3 bis 4 Plätze) erweitert. Diese wurde den Erziehungsstellen in den Eckpunkten und den Personalschlüsseln gleichgestellt. Entsprechend sind die Familienwohngruppen im Rahmenvertrag in Anlage 2.4 mit den Erziehungsstellen zusammengefasst.

Zudem liegt ein Vereinbarungsmuster für die Leistungsvereinbarung für dieses Angebot vor.

Sowohl der Rahmenvertrag sowie die Mustervorlage wurden jetzt durch die Geschäftsstelle der Kommission Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Achtung: In der beigefügten Anlage Rahmenvertrag  der Geschäftstelle wurde versehentlich nicht das Aprildatum eingefügt. Somit steht hier noch 12.03.19. Es handelt sich jedoch um die Version vom 29.04.2020. Dies bitte beachten.

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