Am 22.02.2021 fand die öffentliche Anhörung von Expert*innen im Familienausschuss des Bundestags statt. Dort fand die Stellungnahme des Bundesrats vom 12.02.2021 bei der Diskussion in einzelnen Teilen bereits Berücksichtigung. Für den Gesetzesentwurf gab es Kritik aber auch grundsätzliches Lob, da der Gesetzesentwurf wesentliche Punkte für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe beinhaltet. Die Ausführungen und Stellungnahmen der Expert*innen finden sich hier.
Die Bundesregierung hat inzwischen ihre Gegenäußerung veröffentlicht und die Stellungnahme der BAGFW zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrats zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 12.03.2021 liegt vor. Gerade im Bereich der Umsetzung des inklusiven SGB VIII sowie im Themenfeld der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII ergeben sich u.a. noch deutlich unterschiedliche Einschätzungen.