Union Versicherungsdienst: Hochwasser – was zu beachten ist

Fachinformation - geschrieben am 26.07.2021 - 10:13

Starkregenfälle haben vom 13. bis 15. Juli insbesondere im Westen Deutschlands dazu geführt, dass Bäche und Flüsse über die Ufer getreten sind und Talsperren überliefen. Erschütternde Bilder von immensen Verwüstungen zeugen von einer der schlimmsten Flutkatastrophen, die Deutschland bisher getroffen haben. Zahlreiche Menschen sind gestorben, verletzt worden oder werden noch vermisst. Innerhalb weniger Stunden sind zudem unermessliche Sachwerte vernichtet worden. Unter diesen Vorzeichen beginnen in den betroffenen Gebieten nun die Aufräumarbeiten und damit kommt auch die Frage auf, was aus Sicht der Versicherung zu beachten ist. Ein Gastbeitrag von Thorsten Engelhardt, zuerst erschienen auf der Website von Union Versicherungsdienst, dem Versicherungsmakler für die Mitgliedsorganisationen und Einrichtungen unter dem Dach des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e.V.

Welche Versicherungen leisten im Schadenfall?

Die Gebäudeversicherung und die Inventarversicherung sind hier in erster Linie zu nennen. Wichtig ist dabei zu prüfen, ob diese Versicherungen einen Baustein gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen durch Starkregen enthalten. Bei Schäden an Kraftfahrzeugen greift die Kfz-Versicherung; in der Regel sind Hochwasserschäden in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Bei einem durch Hochwasser beschädigten Bauvorhaben kann eine Bauleistungsversicherung greifen. Werden elektronische Geräte in Mitleidenschaft gezogen, ist ein Schutz durch die Elektronikversicherung zu prüfen. Bei Rückstauschäden kann in seltenen Fällen zudem eine normale Leitungswasserversicherung Schutz bieten; in den meisten Bedingungswerken sind Schäden durch witterungsbedingten Rückstau jedoch ausgeschlossen.

Ist ein Unternehmen aufgrund der Flutkatastrophe gezwungen, den Betrieb einzustellen, muss geprüft werden, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.

Dafür – wie für alle anderen Versicherungsfragen – stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer in unserer Unternehmensgruppe zur Seite. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu uns auf, sobald es möglich ist.

Was ist zu tun, wenn Wasser in das Gebäude eingedrungen ist?

Reagieren Sie schnell, aber ruhig und besonnen. Achten Sie darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Erstmaßnahmen zur Trocknung und Reinigung können auch ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer ergriffen werden. Wenn der Pegel sinkt und die Gebäude vom Wasser befreit werden können, müssen die Räume zur Trocknung ausreichend belüftet werden. Wichtig ist, Schlamm und Dreck zu entfernen, bevor alles trocknet.

Die Aufräumarbeiten sollen beginnen. Was ist in Zusammenhang mit der Schadenmeldung zu beachten?

Wie immer ist eine schnelle Meldung des Schadens bei uns erforderlich. Hierfür reicht zunächst eine kurze Mitteilung, die dann, wenn der erste Schock überwunden ist, ergänzt werden kann. Wichtig ist, dass der Schaden für den Versicherer dokumentiert wird. Bitte fertigen Sie Fotos von Ihrem Schaden an, keine Videos. Letztere binden meist zu hohe Speicherkapazitäten. Aufgrund der Katastrophenlage kann nicht jeder Schaden von einer Gutachterin oder einem Gutachter aufgenommen werden. Daher dokumentieren Sie am besten die einzelnen Aufräumschritte und fertigen auch eine Liste der beschädigten und vernichteten Gegenstände an. Zwingend müssen die Dinge fotografisch festgehalten werden, die sofort entsorgt werden müssen. So kommen Sie Ihrer Nachweispflicht nach. Bei Sammelrisiken ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei mehreren betroffenen Objekten um einen Gesamtschaden oder um mehrere Schäden handelt. Wir klären diese Frage gerne für Sie.

Unternehmen sollen mit den Aufräumarbeiten beauftragt werden. Was ist zu beachten?

Wenn Dienstleister mit den Aufräumarbeiten betraut werden, ist es wichtig, eine ungefähre Einschätzung der Kosten vornehmen zu lassen und Ihrer Kundenbetreuerin/Ihrem Kundenbetreuer mitzuteilen, damit eine Abstimmung mit dem Versicherer vorgenommen werden kann.

Wie bekomme ich Rat und Hilfe bei meinem Versicherungsmakler?

Bei allen Fragen in Bezug auf Ihre Versicherungen wenden Sie sich gern an die Ihnen bekannten Kundenbetreuerinnen und -betreuer. Außerdem steht Ihnen außerhalb der Geschäftszeiten unsere Schadenhotline unter +49 171 3392974 zur Verfügung.

(Quelle: Fachinformation des Gesamtverbandes vom 19. Juli 2021. Weitere Informationen auch auf der Webseite des Union Versicherungsdienst unter https://www.union-paritaet.de/).

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