Verfahrensanpassungen für Familienbildungsfreizeiten im Sommer 2021

Fachinformation - geschrieben am 25.06.2021 - 13:54

Im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE 2019 werden Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen gefördert (siehe hierzu Ziff. 4.3, 4.4 und 5.4VwV STÄRKE 2019). Diese Hinweise sollen die Regelungen der VwV STÄRKE 2019 ergänzen und konkretisieren.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Durchführung von Familienbildungsfreizeiten
zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. September 2021. Aufgrund der besonderen Belastungen von Familien durch den Lockdown sowie verstärkten Anforderungen an den Infektionsschutz werden die Förderbedingungen befristet konkretisiert und ergänzt. Ziel ist es, kurzfristig zusätzliche Angebote zu schaffen, mit denen auf die besonderen Belastungen von Familien reagiert und den aktuellen Bedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird, damit Langzeitfolgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt wird.

Zielgruppe sind Familien, die von den Folgen des Lockdowns besonders betroffen sind,
insbesondere (die Auflistung ist nicht abschließend):

• Arme und armutsgefährdete Familien (Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII,
AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld)
• Alleinerziehende, die während des Lockdowns die Betreuung von Kindern weitgehend alleine bewältigen mussten,
• Familien mit Kindern mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen.

Wir bitten Sie die Kurzfristigkeit zu entschuldigen, auch uns hat die Information sehr kurzfristig erreicht. Weiteres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

Verfahrensanpassungen für Familienbildungsfreizeiten im Sommer 2021
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