Compliance für gemeinnützige Organisationen

Ziel einer guten Compliance ist stets die Vermeidung von Rechtsverstößen jeglicher Art und von aus solchen Verstößen resultierenden Schadensfällen. Damit dient Compliance auch der Absicherung der handelnden Organe (Vorstände, Geschäftsführer). Denn im Zweifelsfall können die Verantwortlichen mit einem funktionierenden Compliance-Management-System ihr ordnungsgemäßes Handeln nachweisen und somit ihre persönliche Haftung vermeiden. Eine effiziente Qualitätssicherung hilft dabei, die Haftungsrisiken für die Einrichtung selbst sowie für die handelnden Personen zu minimieren. I

Typische Compliance-Bereiche bei gemeinnützigen Organisationen

Für gemeinnützige Organisationen gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Compliance-Richtlinien. Folgende Schwerpunktbereiche haben sich herausgebildet:

  • Organisationsrecht und -gestaltung, insbesondere Außenkommunikation, Einhaltung rechtsformspezifischer Pflichten, Internetauftritt einschließlich Datenschutz
  • Einhaltung von Anzeige- und Veröffentlichungspflichten und Vermeidung strafrechtlich relevanter Handlungen
  • Strukturtransparenz, insbesondre Aufgabenzuordnung, Informations- und Berichtswege
  • Vertragsmanagement (Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung, Versicherungsschutz)
  • Zuwendungs- und Kostenrisiken, insbesondere Einhaltung von Zuwendungsvorgaben, Aufzeichnungspflichten, Bewertung von Abrechnungsrisiken
  • Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere satzungsmäßige Betriebsführung, Mittelansammlung und -verwendung
  • Korrekte steuerliche Zuordnung von Ein- und Ausgaben zu den (nicht-)unternehmerischen Sphären einer Organisation sowie die einwandfreie umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen und Mitgliedsbeiträgen
  • Bewertung und Eliminierung von Betriebsrisiken
  • Korrekte Durchführung von Fundraising, Werbung, Marketing
  • Einhaltung der arbeitsrechtlich relevanten Regelungen, insbesondere zur Arbeitszeit, zum Arbeitsschutz, zum Arbeitsentgelt und zu den Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung ·

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?