Welche gesundheitlichen Untersuchungen erhalten Geflüchtete bei der Ankunft in Deutschland?

In der Zentralen Erstaufnahme werden Flüchtlinge im Rahmen von gesundheitlichen Eingangsuntersuchungen nach Asylgesetz auf übertragbare Krankheiten untersucht. Der Umfang der Untersuchung und der Arzt, der die Untersuchung durchführt, werden vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Die Untersuchung beinhaltet in der Regel folgende Elemente:
1.    Eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit, einer Schwangerschaft, chronischen Krankheiten sowie die Abfrage des Impfstatus
2.    Eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose-Erkrankung
3.    Eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B sowie HIV I und HIV II
4.    Eine bakteriologische Stuhluntersuchung auf Erreger wie z. B. Typhus etc.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird zumeist von einer Röntgenuntersuchung aus gesundheitlichen Gründen abgesehen.
 

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