Welchen Aufenthaltsstatus haben Kinder und Jugendliche, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter einreisen?

Kinder und minderjährige Jugendliche, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einreisen, sind i. d. R. an deren Aufenthaltsstaus gebunden. Sie werden daher oft als Anhang ihrer Eltern und nicht als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen klar definierten Rechten wahrgenommen.

War dieser Artikel hilfreich?
Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?