Wie ist der Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Menschen geregelt?

Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Man unterscheidet zwischen folgenden Aufenthaltstiteln: Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
Asylbewerber*innen, die sich noch im Asylverfahren befinden, erhalten vom BAMF eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden bzw. einen negativen Bescheid erhalten haben, aber bei denen die Abschiebung ausgesetzt wurde, erhalten von der Ausländerbehörde eine „Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung“, die Duldung genannt wird.
 

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