Worin liegt die besondere Situation der UMF?

Viele unbegleitete Kinder und Jugendliche kommen ohne gültige Papiere an und können ihre Minderjährigkeit nicht nachweisen. Es ist somit die Aufgabe des Jugendamts im Rahmen des Clearingverfahrens zu klären, ob eine Minderjährigkeit und somit eine Schutzbedürftigkeit vorliegt. Wesentliche Aspekte des Verfahrens sind: Klärung der Identität des Jugendlichen, (Pädagogische) Alterseinschätzung, sofern der Jugendliche sein Alter nicht weiß oder Zweifel an der Altersangabe bestehen, Klärung der Lebenssituation im Heimatland, Fluchtgründe und Motive sowie Gespräch über die Fluchterfahrungen, Klärung des Verbleibs von Familienangehörigen und der Möglichkeit einer Familienzusammenführung, Untersuchung der körperlichen und psychischen Lage des jungen Geflüchteten unter Berücksichtigung des medizinischen und therapeutischen Bedarfs, Feststellung der bisherigen Schulbildung und Sprachkenntnisse des Jugendlichen, Besprechung von Vorstellungen, Wünschen, Zielen und Perspektiven in Deutschland

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