Inwieweit muss ich meine Bereitschaft zur Mitwirkung an der Hilfe zeigen?

  • Du bist zur Mitwirkung an der Hilfe verpflichtet, z.B. musst Du die für die Leistung erheblichen Tatsachen angeben und Du bist auch dazu verpflichtet auf Einladung persönlich im Jugendamt zu erscheinen, um Deinen Antrag mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes zu besprechen.
     
  • Was die genaue Ausgestaltung der Hilfe betrifft, solltest du grundsätzlich mit Dir reden lassen. Wenn Du Ideen hast, wie die Unterstützung Dir am besten helfen könnte, kannst Du konkrete Vorschläge vorbringen. In jedem Fall solltest Du klar sagen, wofür Du die Unterstützung brauchst und willst.

Das Jugendamt darf aber auch nicht zu hohe Erwartungen an Deine Mitwirkung stellen. Das heißt die Hilfe darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, die Du wahrscheinlich gar nicht umsetzen kannst.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 60 ff. SGB I https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

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