Wie kann ich einen Antrag auf Jugendhilfe stellen?

  • Du kannst einen Antrag auf Hilfe bei dem Jugendamt, das für Dich zuständig ist, grundsätzlich formlos, d.h. auch mündlich am Telefon stellen. Es ist jedoch ratsam einen Antrag schriftlich zu stellen. Ein schriftlicher Antrag ist verbindlicher und lässt sich in einem Rechtsstreit leichter nachweisen. Du könntest auch direkt zum Jugendamt gehen und Deinen Antrag „zur Niederschrift“ stellen. Das heißt, Du erzählst, was Du brauchst und bittest eine/n Mitarbeiter*in im Jugendamt darum, Deinen Antrag aufzuschreiben. In jedem Fall mache eine Kopie Deines Antrags, den Du dann in einen Dokumenten-Ordner einheftest.
     
  • In Deinem Antrag solltest Du zum Ausdruck bringen, dass die Anspruchsvoraussetzungen bei Dir vorliegen (bezogen auf Hilfe für junge Volljährige siehe FAQ Frage 1)
     
  • Das Jugendamt sollte Dich bei der Antragstellung unterstützen, wenn Du Dich alleine schwer damit tust. Bitte den zuständigen Mitarbeitenden um Hilfe, wenn Du nicht sicher, bist, ob Du alle wichtigen Angaben erwähnt hast. Dieser sollte Dich durch gezielte Fragen dabei unterstützen, den Antrag ausreichend zu begründen
     
  • Berichte oder Empfehlungen von bisherigen Betreuer*innen, Therapeut*innen oder z.B. auch von Lehrer*innen, die Deinen Antrag unterstützen, könnten sehr hilfreich sein. Eine kurze Zusammenstellung der gesetzlichen Voraussetzungen findest Du unter Frage 1. Wenn es einen Bericht gibt, der belegt, dass die Anspruchsvoraussetzungen bei Dir vorliegen, kannst Du eine Kopie des Berichts dem Antrag als Anlage beilegen. Vielleicht kennst Du jemanden, den Du bitten könntest einen solchen Bericht für Dich zu schreiben?
     
  • Wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist, kannst Du Anträge auf Sozialleistungen auch ohne Unterschrift Deiner gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) stellen. Der gesetzliche Vertreter wird jedoch anschließend darüber unterrichtet und kann im Nachhinein widersprechen. Deswegen ist sinnvoll, wenn Dein gesetzlicher Vertreter über die Antragstellung informiert ist und dieser zustimmt.  

 

Achtung! Stelle Deinen Antrag rechtzeitig! Einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige solltest Du am besten 6 Monate vor Deinem 18. Geburtstag stellen.

 

Tipp: Lege Dir zu Deinem eigenen Überblick einen Ordner an, in den Du alle wichtigen Unterlagen ablegst. (→ siehe Frage 17. „Tipps für den Papierkram“)

  • Wichtige Unterlagen, wie Berichte und Bescheide, solltest Du am Besten im Original als Nachweis bei Dir behalten.
  • Wenn Du z.B. am Telefon eine Auskunft erhältst oder etwas mündlich vereinbarst, notiere Dir die wesentlichen Inhalte, den Namen des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartner*in und das Datum. Hefte diese Informationen ebenfalls im Ordner ab.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 9 SGB X https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__9.html

§ 16 SGB I https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html, § 20 SGB X https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html

§ 36 SGB I https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html Handlungsfähigkeit ab dem 15. Geburtstag

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