FAQ zum Thema Jugendhilfe

  • Menschen mit einer Behinderung könnten einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Ansprechpartner ist das zuständige Sozialamt. https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Eingliederungshilfe+fuer+behinderte+Menschen-285-leistung-0   Rechtliche Grundlagen: §§ 99 ff. SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/index.html §§ 53 ff. SGB XII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__53… » weiterlesen
  • Hilfebedürftige haben einen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings sind Empfänger oder Leistungsberechtigte bestimmter Sozialleistungen (z.B. Jugendhilfe, BAföG, Arbeitslosengeld II) vom Wohngeld ausgeschlossen. Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde. https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Wohngeld+beantragen-96-leistung-0     Rechtliche Grundlagen: §§ 7 https://www.gesetze-im-… » weiterlesen
  • Wenn Du Halb- oder Vollwaise bist, könntest Du einen Anspruch auf Waisenrente haben. Ansprechpartner ist die Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Waisenrente.html     Rechtliche Grundlagen: SGB VI https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/index.html (= sechstes… » weiterlesen
  • Opfer von Gewalttaten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Ansprechpartner ist das zuständige Versorgungsamt/ Landratsamt. https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Entschaedigung+fuer+Opfer+von+Gewalttaten+beantragen-1023-leistung-0     Rechtliche Grundlagen: Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) https://… » weiterlesen
  • Für Leistungsberechtigte nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) z.B. im Rahmen vom betreuten Jugendwohnen: Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Rechtliche Grundlage ist § 39 SGB VIII https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__39.html   Für Leistungsberechtigte nach SGB II: Ansprechpartner ist das Jobcenter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/so-beantragen-sie-… » weiterlesen
  • Du kannst einen Antrag auf Hilfe bei dem Jugendamt, das für Dich zuständig ist, grundsätzlich formlos, d.h. auch mündlich am Telefon stellen. Es ist jedoch ratsam einen Antrag schriftlich zu stellen. Ein schriftlicher Antrag ist verbindlicher und lässt sich in einem Rechtsstreit leichter nachweisen. Du könntest auch direkt zum Jugendamt gehen und Deinen Antrag „zur Niederschrift“ stellen. Das… » weiterlesen
  • Du bist zur Mitwirkung an der Hilfe verpflichtet, z.B. musst Du die für die Leistung erheblichen Tatsachen angeben und Du bist auch dazu verpflichtet auf Einladung persönlich im Jugendamt zu erscheinen, um Deinen Antrag mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes zu besprechen.   Was die genaue Ausgestaltung der Hilfe betrifft, solltest du grundsätzlich mit Dir reden lassen. Wenn Du Ideen hast, wie… » weiterlesen
  • Grundsätzlich hast Du ein Recht auf Beteiligung an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe, die Dich betreffen.   Wenn Du aktuell eine Jugendhilfeleistung in Anspruch nimmst, kannst Du das Hilfeplangespräch für die Antragstellung auf Hilfe für junge Volljährige nutzen. Du kannst den/die Mitarbeiter*in des Jugendamtes bitten, Deinen Antrag im Protokoll des Hilfeplangesprächs… » weiterlesen
  • Du bist dazu verpflichtet, Dich mit Deinem Vermögen an den Kosten der stationären Jugendhilfe zu beteiligen.   Nicht berücksichtigt werden darf Dein Vermögen soweit es den Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000,- Euro (Schonvermögen) nicht überschreitet.   Vermögen, das dem Aufbau einer Lebensgrundlage, zur Gründung eines Haushalts oder zur Beschaffung von angemessenem Hausrat, zur… » weiterlesen