Kindergeld

Deine Eltern haben, auch wenn Du volljährig bist, einen Anspruch auf Kindergeld (in der Regel bis zu Deinem 25. Geburtstag, solange Du Dich in der Schul-, Berufsausbildung befindest oder z.B. Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Sozialen Jahr o.Ä. leistest).

Wenn Du nach dem Ende der Jugendhilfe alleine wohnst, die Schule besuchst, eine Ausbildung, FSJ, o.Ä. machst und Deine Eltern nichts zu Deinem Unterhalt beitragen, kannst Du ab Deinem 18. Geburtstag bei der Arbeitsagentur die Direktauszahlung des Kindergeldes an Dich bei der Familienkasse (Arbeitsagentur) beantragen. Den Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (Abzweigungsantrag) findest Du unter:

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Die Antragsformulare könnt Ihr Euch häufig auch im Internet finden. Erkundigt Euch im Internet, telefonisch oder auch direkt in der Behörde, welche weiteren Unterlagen Ihr für die Antragstellung benötigt. Wenn Ihr alle Unterlagen schnell zusammen habt und bei der Behörde abgebt, kann der Antrag zügiger bearbeitet werden.

 

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