Kostenfreie Bilder von Webseiten

Bilder von Webseiten, die Bilder für Blogs kostenlos oder lizenzfrei anbieten, dürfen nicht einfach übernommen und veröffentlicht werden. Es muss ein Nutzungsvertrag über die Bilder geschlossen werden. In diesem wird die Art der Nutzung lizenzfreier Bilder oft beschränkt, etwa auf die ausschließliche Nutzung in einem rein privaten Blog. Zudem bleibt das Recht der Urhebernennung des Fotografen bei kostenlosen Bilddatenbanken weiterhin erhalten.

Wichtig: Stets auf das richtige Nutzungsrecht (Lizenz) achten!

Lizenzbedingungen müssen vor Verwendung eines Bildes genau gelesen werden, da sie einige entscheidende Punkte regeln:

  • Wo und in welchem Umfang hat eine Urhebernennung zu erfolgen?
  • Darf das Bild lediglich für redaktionelle Zwecke oder auch im Rahmen von kommerziellen Angeboten genutzt werden?
  • Darf das Bild bearbeitet werden oder muss es in der vorliegenden Form verwendet werden.
  • Bilddatenbanken und Fotografen sehen in Lizenzbedingungen bzw. Lizenzverträgen vor, dass bestimmte Fotos, insbesondere von Prominenten, nur für redaktionelle Zwecke genutzt werden dürfen. Nutzt man solche Fotos für gewerbliche Zwecke, drohen teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Fotonutzung.
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