Leider nein - zu den in § 10 Abs. 6 LRV SGB IX festgelegten1582 Stunden Nettojahresarbeitszeit einer Vollkraft wurde keine Berechnung im LRV SGB IX hinterlegt.
Leider nein - zu den in § 10 Abs. 6 LRV SGB IX festgelegten1582 Stunden Nettojahresarbeitszeit einer Vollkraft wurde keine Berechnung im LRV SGB IX hinterlegt.