Derzeitige Vorgaben KVJS Investkostenförderung gibt max. Gruppengröße von 6 Personen vor mit max. 24 Plätzen in der Einrichtung, also im Regelfall 4x6. Word Kalk.tool Basismodul dahingehend angepasst, da dies die aktuellen Regelungen sind?

Ob eine Anpassung des Basismoduls oder die Entwicklung einer Variante für Einrichtungen mit 6er-Gruppen erfolgt müsste in der Vertragskommission SGB IX geklärt werden. Bis dahin muss man erforderlichenfalls ein einrichtungsindividuelles Basismodul vereinbaren.

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