Müssen die Zeiten monatlich nachgewiesen werden? Hat das dann Auswirkungen auf die Leistungsgewährung?

Gemäß § 26 Abs. 2 LRV SGB IX müssen mit der monatlichen Abrechnung die An- und Abwesenheitstage bzw. die tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten gemeldet werden. Die gemeldeten Zahlen dürften Auswirkung auf das nächste Gesamtplanverfahren haben.

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