Gemäß § 26 Abs. 2 LRV SGB IX müssen mit der monatlichen Abrechnung die An- und Abwesenheitstage bzw. die tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten gemeldet werden. Die gemeldeten Zahlen dürften Auswirkung auf das nächste Gesamtplanverfahren haben.
Gemäß § 26 Abs. 2 LRV SGB IX müssen mit der monatlichen Abrechnung die An- und Abwesenheitstage bzw. die tatsächlich erbrachten Leistungseinheiten gemeldet werden. Die gemeldeten Zahlen dürften Auswirkung auf das nächste Gesamtplanverfahren haben.