Für die Kalkulation der Fachleistungsstundensätze ist auch im Bereich von Freizeit und Bildung die Anlage zu § 23 Abs. 3 "Kalkulation der leistungserbringerindivduellen Pauschale für die Fachleistungsstunde" anzuwenden.
Bei den Gruppenangeboten sind die Preise entsprechend der anfallenden Kosten frei zu kalkulieren und dann zu verhandeln.