- trotz Tätigkeit für den Verein oder die Stiftung (kein privates Handeln)
- trotz ehrenamtlicher Tätigkeit (kein oder nur geringfügiges Entgelt)
- trotz gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke
- Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung entspricht Haftung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins