Persönliche Haftung auch von ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern?

  • trotz Tätigkeit für den Verein oder die Stiftung (kein privates Handeln)
  • trotz ehrenamtlicher Tätigkeit (kein oder nur geringfügiges Entgelt)
  • trotz gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

 

  • Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung entspricht Haftung von Vorstandsmitgliedern eines Vereins
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