Anmerkung zur Haftpflichtversicherung

Für die konkreten Bedingungen jedweder Versicherung von Vermögensschäden ist allein der Versicherungsvertrag maßgeblich. Dieser sollte daher vor Vertragsabschluss gründlich geprüft und diskutiert werden. Bei einem möglichen Versicherungsfall wird das Haftpflichtversicherungsunternehmen wie folgt tätig:

  1. Es prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Daher dürfen die versicherten Personen gegenüber dem Geschädigten vorab keine Haftung anerkennen oder sich über eine Schadenssumme einigen.
  2. Das Haftpflichtversicherungsunternehmen ersetzt den Schaden im Rahmen der ausgehandelten Versicherungsbedingungen, wenn der Anspruch des Geschädigten nach den gesetzlichen Bestimmungen begründet ist.
  3. Es wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt die versicherten Personen frei. Kommt es zum Rechtsstreit, führt ihn das Haftpflichtversicherungsunternehmen auf eigene Kosten für die versicherten Personen.

Wichtig:     Jedes Schadensereignis sollte unverzüglich mit Ort, Zeit, Beteiligten, Zeugen, eingetretenem Schaden, Schadenshergang und den für das Schadensereignis sonst relevanten Umständen dokumentiert und dem Haftpflichtversicherungsunternehmen gemeldet werden!

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