Durch die Entlastung des Vorstands verzichtet der Verein nur auf Ansprüche, die aus Rechnungslegung und Geschäftsbericht des Vorstands bekannt sind oder hätten sein können. Deshalb sollte der Vorstand die Mitgliederversammlung, die ihn entlasten soll, in seinem Bericht auch umfassend und detailliert informieren, sonst geht die Entlastung schnell ins Leere.