Wann haftet der Vorstand?

Das Haftungsrisiko des (auch ehrenamtlichen) Vorstands darf nicht unterschätzt werden. So haftet der Vorstand u.a. für verspätet abgegebene Fördermittelanträge, fehlerhafte Zuwendungsbescheinigungen, Verjähren lassen von Forderungen des Vereins und unterlassene Abführung von Steuern. Auch wenn bestimmte Angelegenheiten von einem Vorstandskollegen bearbeitet werden, trifft den Gesamtvorstand die Pflicht, den Vorstandskollegen zu überwachen. Für den Verein empfiehlt sich der Abschluss einer Vereins-Haftpflichtversicherung. Der Vorstand sollte über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

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