Worin liegt der Unterschied zwischen dem BGB–Vorstand und den weiteren Vorstandsmitgliedern?

Der sog. BGB – Vorstand ist das Organ des Vereins, das diesen gerichtlich oder außergerichtlich (z.B. beim Abschluss von Verträgen) nach außen vertritt und für diesen handelt. Der sonstige Vorstand – auch Gesamtvorstand genannt – führt die Geschäfte des Vereins und nimmt bestimmte Aufgaben im Rahmen dieser Geschäftsführung war. Rechtsgeschäfte für den Verein abschließen darf nur der BGB – Vorstand.

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