Arbeitshilfe "Das Recht des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen"

Publikation - geschrieben am 01.12.2014 - 08:02

In der Arbeitshilfe „Das Recht des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen – ein rechtlicher Leitfaden“ wird das im Zuge des seit 2012 geltenden Bundeskinderschutzgesetzes neu gestaltete Betriebserlaubnisverfahren detailliert beschrieben und kommentiert. Die gesetzlichen Neuerungen waren auch mit Bezug auf den Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung erfolgt. Allerdings waren sie weniger weitreichend als die entsprechenden Anregungen des Abschlussberichtes des Runden Tisches Heimerziehung. Momentan sind in Folge des „Haasenburg-Skandals“, der zur Schließung der geschlossen unterbringenden „Haasenburg“-Heime in Brandenburg geführt hatte, die Verfahren und Befugnisse der Heimaufsicht wieder in der Diskussion. In diesem Kontext gibt es auch Forderungen, freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe explizit im SGB VIII zu regeln, was unter anderem von den Autor_innen (Arbeitskreis der Jugendhilfereferent/-innen im PARITÄTISCHEN) des Leitfadens explizit abgelehnt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Arbeitshilfe, das aktuelle rechtliche Feld auszuloten, um von dieser Basis aus zu diskutieren, wie das Verhältnis von Kinderrechten, Kinderschutz, Einrichtungsautonomie und institutionalisierter Aufsicht auf Seiten der freien Träger mitgestaltet werden kann.

Das Recht des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen

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