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Kostenbeitrag junger Menschen - Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg entscheidet zugunsten des jungen Menschen

Streitpunkt ist seit längerer Zeit die Kostenbeitragsberechnung bei jungen Menchen in stationärer Jugendhilfe. Die gesetzliche Regelung nach § 93 Abs. 4 SGB VIII besagt, dass das durchschnittliche Monatseinkommen maßgeblich ist, das der junge Mensch in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung vorangeht. Entgegen der gesetzlichen Regelung wird jedoch in der Praxis der öffentlichen Jugendhilfe, auch in Baden-Württemberg, das aktuelle Kalenderjahr zugrunde…

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