Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert einheitliche Förderung von Kitas in Höhe von 100 Prozent

Pressemitteilung - geschrieben am 21.01.2020 - 11:35

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich das von der SPD geplante Volksbegehren zur Abschaffung von Kita-Gebühren als wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit im Land. Voraussetzung sei allerdings eine einheitliche Kita-Förderung in Höhe von 100 Prozent für alle Kita-Träger und damit der Wegfall des Eigenanteils freier nicht-kirchliche Träger. Ansonsten seien sie in ihrer Existenz bedroht, so der Verband: Aufgrund der Finanzierungssystematik der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg müssen freie Träger einen Teil ihrer Investitions-und Betriebskosten selber tragen und auf Elternbeiträge umlegen.

„Der Ausbau des Kita-Angebots scheitert in vielen Kommunen an der jetzigen Finanzierungssystematik. Die kommunalen Zuschüsse sind nicht kostendeckend“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Viele Kindertageseinrichtungen frei-gemeinnütziger Träger können ihr Angebot nicht erweitern, und den Ausbau nicht fördern, da die Finanzierung unzureichend ist. Wir brauchen endlich eine einheitliche Kita-Förderung für alle Träger in Baden-Württemberg“, so Wolfgramm. Schon jetzt sei die finanzielle Situation der freien Kita-Träger kritisch. Der Eigenanteil der Träger bei Investitionen und beim Betrieb einer Kita werde aufgrund der ständig steigenden Kosten immer größer und damit immer weniger über die Elternbeiträge refinanzierbar. Auch aus diesem Grund sei eine 100-Prozent-Finanzierung aller Kita-Träger im Land dringend erforderlich, so die Vorstandsvorsitzende.

Aufgrund der Finanzierungssystematik der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg müssen freie Träger einen Teil ihrer Betriebskosten selbst erwirtschaften. Die gesetzliche Mindestförderung beträgt bei Einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren 68 Prozent und für Kinder über 3 Jahren 63 Prozent. Unter Berücksichtigung der in den "Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände" festgelegten Elternbeiträge in Höhe von 20 Prozent der Betriebsausgaben, beträgt somit die maximale Eigenleistung immer noch 12 Prozent für freie Träger von Krippen und 17 Prozent für freie Träger von Kindergärten – abhängig jeweils von den vor Ort mit den Kommunen verhandelten Zuschussvereinbarungen.

 

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