Erster Regionaler Online-Austausch zum Stand der BTHG-Umsetzung

Fachinformation - geschrieben am 23.04.2021 - 18:06

Der Paritätische Baden-Württemberg unterstützt seine Mitgliedsorganisationen mit Online-Seminaren, Workshops, Handreichungen und individueller Beratung des Fachbereichs Menschen mit Behinderung und des Servicebereichs Entgelt in der Umstellung ihrer Leistungen auf die neue Grundlage des Bundesteilhabegesetzes und den Landesrahmenvertrag SGB IX. Im April startete der Online-Austausch im Regionalverbund Mittelbaden und wird auf Wunsch der Teilnehmenden im Mai fortgesetzt.

Zur regionalen Fachgruppe Eingliederungshilfe trafen sich am 22. April erstmals digital elf Teilnehmer*innen aus dem Regionalverbund Mittelbaden per Zoom. Mit dabei war der Leiter des Bereichs Menschen mit Behinderung - Referate Behindertenhilfe und Frühförderung, Michael Tränkle. Er gab zum Einstieg einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen für die Träger der Eingliederungshilfe durch den Rahmenvertrag SGB IX, das BTHG und die Umstellung der einzelnen Angebote. Leistungen sind zu erfassen, zu beschreiben, Vergütungen zu kalkulieren und zu verhandeln, und bei alledem müssen stets die leistungsberechtigten Menschen und die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen im Mittelpunkt bleiben. Aus der Sicht des Landesverbandes wird die Umsetzung in den Regionen und den 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg höchst unterschiedlich angegangen, geplant und terminiert.

Diese Wahrnehmung bestätigten die Teilnehmenden in ihren Statusberichten zur aktuellen Übergangsphase und zur  Zusammenarbeit mit den Kostenträgern. Teilweise befinden sich die Träger in gemeinsamen überverbandlichen Absprachen, teilweise haben bereits erste Gespräche mit Kostenträgern stattgefunden. Einmal mehr wurde deutlich, dass die Umstellung mit unzähligen Unklarheiten und kostenintensivem Mehraufwand insbesondere im Verwaltungsbereich der Einrichtungsträger verbunden ist.

Im anschließenden Austausch über die Bedarfe der Träger und die Unterstützungsleistungen des Landesverbandes äußerten sich die Träger zufrieden mit der Beratung und Begleitung durch den Fachbereich sowie den Servicebereich Entgelt. Auf der Grundlage aktueller Mustervorlagen wie der  "Leistungsbeschreibung Besondere Wohnform" ließen sich individuelle Anpassungen leichter erstellen.

Ziel der Austauschtreffen ist es, in enger Zusammenarbeit zwischen der Landesgeschäftsstelle und der Regionalgeschäftsstelle den Eingliederungshilfeeinrichtungen die passende Hilfestellung anzubieten, damit  Personenzentrierung, wirtschaftliche Planungssicherheit und individuelle Umsetzbarkeit bei der Umstellung bestmöglich kombiniert werden können. Einig waren sich die Träger über den Wert solcher Austauschtreffen. Dabei gehe es ja nicht um die Erarbeitung einheitlicher Leistungsbeschreibungen. Sinn des regionalen Austausches sei es, eine gemeinsame PARITÄTISCHE Haltung zu entwickeln:" Man muss es aus der Sicht der Leistungsberechtigten sehen, für die die Verbesserung erfolgen muss!"

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