Angebot der Kindertagespflege im Gesetzentwurf "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter" nicht gleichberechtigt berücksichtigt

Pressemitteilung - geschrieben am 11.06.2021 - 11:35

Stuttgart 11.06.2021   Der PARITÄTISCHE und der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler:innen, der heute in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Der Rechtsanspruch sei wichtig, um die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu fördern. Die Verbände kritisieren, dass die Kindertagespflege in der Gesetzesvorlage nicht gleichberechtigt berücksichtigt wird. Das Angebot sei eine wichtige Säule in der Ganztagsbetreuung an Schulen im Land. Aktuell betreut die Kindertagespflege rund 4.000 Grundschulkinder in Baden-Württemberg.

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler:innen muss mit einem vielfältigen, bedarfsgerechten Angebot verbunden sein. Das ist nicht nur aber gerade auch für sozial benachteiligte Kinder besonders wichtig“, sagt Feray Sahin, Bereichsleitung für Familie, Kinder und Migration beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Die Kindertagespflege spiele bei der schulischen Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg eine wesentliche Rolle. „Im familiären Rahmen können sich Tagesmütter und Tagesväter intensiv um die individuelle Betreuung und Förderung jedes einzelnen Kindes kümmern. Wir brauchen alle schulischen Betreuungsformen, um den Entwicklungserfordernissen der Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden“, so Sahin.

Die erste Vorsitzende des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg, Christine Jerabek erklärt weiter: „Die Kindertagespflege bietet Kindern und Ihren Eltern in Baden-Württemberg eine familiennahe, verlässliche und flexible Betreuungsform auch in Rand- und Ferienzeiten an und trägt damit wesentlich zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Zudem investiert das Land Baden-Württemberg momentan massiv in die Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen wird von 160 Unterrichtseinheiten auf 300 Unterrichtseinheiten ausgebaut. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Bund dieses Angebot und damit auch die zur Verfügung stehenden Fachkräfte nicht angemessen und gleichberechtigt für die Erfüllung des Rechtsanspruches miteinbezieht.“

Der Rechtsanspruch dürfe das bestehende Betreuungsangebot im Land nicht einschränken. Stattdessen müsse die länderspezifische Vielfalt erhalten, ausgebaut und weiterentwickelt werden. Das sei eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem. Auch müsse der Gesetzgeber das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gewährleisten, alle Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor Ort wahrnehmen zu können, so die Verbände.

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